Auf Antrag der CDU-Ratsfraktion, in der am 14.12.20 stattgefundenen Ratssitzung, werden die Anliegerinnen und Anlieger von Kanal- und Straßenbaumaßnahmen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 rückwirkend hinsichtlich ihrer Kostenbeteiligung entlastet. Damit schließt sich die Verwaltung nach zunächst hartnäckigem Widerstand der Auffassung der CDU-Ratsfraktion in deren Änderungsantrag (DS 201984-01 AA) auf ganzer Linie an. Die Bonner Bürgerinenn und Bürger erhalten nun eine 50-prozentige Reduzierung ihrer Ausbaubeiträge, soweit es sich um Maßnahmen handelt, die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) abgerechnet werden.
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